Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 19. 10. 2001 beim Erstgericht eingelangten Klage die Räumung der Ehewohnung. Seine Ehe mit der Beklagten sei mit Urteil des Bezirksgerichtes Kenitra (Marokko) geschieden worden. Die Beklagte sei für schuldig erkannt worden, die Ehewohnung zu räumen. Die Entscheidung des marokkanischen Gerichts über das eheliche Güterrecht widerspreche nicht dem österreichischen ordre public und stehe einem neuerlichen Aufteilungsverfahren entgegen. Die Be... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe am 3.12.1992 gemäß § 55a EheG, einen Vergleich, in dem der Antragstellerin vom Antragsgegner u.a. das Alleineigentum an der ehelichen Liegenschaft EZ *****, GB ***** P***** mit Wohnhaus übertragen wurde. Laut Punkt IX) des Scheidungsvergleiches wurde vereinbart, daß damit alle wechselseitigen Ansprüche auf Aufteilung verglichen und bereinigt sind und das beide Streitteile auf eine Antragstellung nach den ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ist zu 29 F 13/94 ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse anhängig. Mit Beschluß vom 11.5.1995 wurde dieses Verfahren bis zur rechtkräftigen Erledigung des Verfahrens über die vorliegende Klage innegehalten. Die Klägerin begehrt vom Beklagten, gemäß Art XLII EGZPO sein Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung am 22.3.1986 und ... mehr lesen...