Entscheidungen zu § 28 Abs. 5 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1996/2/27 1Ob1/96

Begründung: Entlang der Waffenstillstandszone (Grenzlinie) zwischen Syrien und Israel erstreckt sich von Norden nach Süden die nur wenige Kilometer breite AOS-Zone (Area of Separation), in der Truppen der Vereinten Nationen (UN) stationiert sind, sowie daran westlich und östlich anschließend die AOL-Zone (Area of Limitation), in der ein internationales Beobachtungsteam eingesetzt ist. Zur Friedenssicherung besteht in der AOS-Zone ein den Vereinten Nationen unterstelltes „Force-Kom... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1996

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