Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1985/3/20 1Ob4/85

Begründung: Der Kläger begehrt die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang zum Zwecke der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches im Betrag von S 5 Mio. gegen Mitglieder des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes, in eventu gegen die REPUBLIK ÖSTERREICH. In der gleichzeitig überreichten Klage wird ausgeführt, der Akademische Senat der Universität Wien habe seine, des Klägers, Weiterbestellung als Universitätsassistent über den 30.4.1978 hinaus mit der
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Entscheidung | OGH | 20.03.1985

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