Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2001/11/27 5Ob269/01x

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.2001

RS OGH 2001/11/27 5Ob269/01x, 10Ob4/17m, 6Ob223/18i

Norm: JN §22 Abs1JN §22 Abs2
Rechtssatz: In § 22 Abs 1 und 2 JN ist folgende Reihenfolge im Ablehnungsverfahren vorgegeben: Zunächst ist von der Partei die Ablehnungserklärung abzugeben, sodann hat der abgelehnte Richter sich über eine solche Erklärung zu äußern. Für die umgekehrte Reihenfolge - zunächst Äußerung des Richters zu einer für möglich gehaltenen Befangenheit, sodann erst allenfalls Ablehnungserklärung - gibt es keine Rechtsgrundlage... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.2001

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten