Begründung: Die klagenden Parteien lehnten den Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Hansjörg Rück sowie - mit Ausnahme einer klagenden Partei - auch den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Wigbert Zimmermann als befangen ab, weil diese entgegen den §§ 75 f GOG trotz entsprechender Verfahrensrügen keine Abhilfe gegen die Verletzung des verfassungsgesetzlichen Rechts auf den gesetzlichen Richter geschaffen hätten. Weder die Mitglieder des Personalsena... mehr lesen...
Norm: GOG §78 JN §19 JN §21 Abs1 GOG § 78 heute GOG § 78 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GOG § 78 gültig von 01.07.1994 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 507/1994 GOG § 78 gültig von 01.08.1989 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Ablehnungsanträge des Zwangsausgleichsschuldners und der Gemeinschuldnerin mit sachlicher Erledigung - der Terminologie des § 24 Abs 2 JN folgend - "zurück", dh es gab den Ablehnungsanträgen nicht Folge. Das Erstgericht wies die Ablehnungsanträge des Zwangsausgleichsschuldners und der Gemeinschuldnerin mit sachlicher Erledigung - der Terminologie des Paragraph 24, Absatz 2, JN folgend - "zurück", dh es gab den Ablehnungsanträgen nicht Folge. ... mehr lesen...
Norm: JN §19 ff JN §21 Abs1KO §157 Abs2 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 21 heute JN § 21 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vor Eingehen auf das Rechtsmittel ist der Antrag des Vaters, das "Verfahren wegen Befangenheit der beteiligten Richter in ein anderes Gericht zu verlegen", zu erörtern. Der Revisionsrekurswerber bringt dazu vor, dass die Mutter der Kinder behaupte, alle "beteiligten Personen" des Erstgerichts würden ihr "aus der Hand fressen" und sie sei "durch ihre Seminarmethoden in der Lage ... alle Richter zu beeinflussen". Nach her... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lehnte in seiner außerordentlichen Revision gegen das aufgrund der mündlichen Berufungsverhandlung vom 16.4.1997 gefällte Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen die Laienrichter Dr.Gerhard Pittner und Johann Reicher und den Vorsitzenden des Berufungssenates Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr.Puster ab und machte unter anderem den Nichtigkeitsgrund der Teilnahme von befangenen Richtern gemäß ... mehr lesen...