Entscheidungen zu § 121 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2010/1/19 4Ob219/09y

Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Geschwister. Sie streiten über die von der Klägerin behauptete Verpflichtung des Beklagten, ihr das Grundstück Nr 306 (196 m2) und einen Streifen des Grundstücks Nr 305/1 (77 m2) je der KG ***** ohne Gegenleistung zu übertragen. Die Klägerin hatte im Jahr 1974 mit ihren Eltern einen notariellen „Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag" geschlossen, in dem sie gegen Übertragung von 727 m2 Grund auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtete. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.01.2010

TE OGH 2001/5/29 5Ob123/01a

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Entscheidung | OGH | 29.05.2001

RS OGH 2001/5/29 5Ob123/01a, 4Ob219/09y

Norm: ABGB §551GBG §33 Abs1 litaJN §121
Rechtssatz: Mit der Beurkundung des gegenständlichen Rechtsgeschäftes zu Gerichtsprotokoll hat das Bezirksgericht die Grenzen gerichtlicher Amtsbefugnisse überschritten. In § 551 ABGB ist nämlich nur für den Erbverzicht die Beurkundung der Offerte und der Annahmeerklärung (SZ 23/46) durch gerichtliches Protokoll vorgesehen. Ob der Verzicht gegen Abfindung ein entgeltliches Rechtsgeschäft darstellt, ist st... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.2001

Entscheidungen 1-3 von 3

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