Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Geschwister. Sie streiten über die von der Klägerin behauptete Verpflichtung des Beklagten, ihr das Grundstück Nr 306 (196 m2) und einen Streifen des Grundstücks Nr 305/1 (77 m2) je der KG ***** ohne Gegenleistung zu übertragen. Die Klägerin hatte im Jahr 1974 mit ihren Eltern einen notariellen „Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag" geschlossen, in dem sie gegen Übertragung von 727 m2 Grund auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtete. ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Tochter der Zweitantragstellerin. Am 21. 4. 2000 gaben die beiden vor dem Bezirksgericht St. Pölten zur GZ 2 Nc 45/00z einen Erbverzichtsvertrag samt Übergabsvertrag auf den Todesfall zu Protokoll. Darin übergab die Zweitantragstellerin die ihr allein gehörigen Liegenschaften EZ ***** (mit dem Grundstück *****) und EZ ***** (mit dem Grundstück *****) des Grundbuchs ***** an die Erstantragstellerin in deren alleiniges und unbeschränkt... mehr lesen...
Norm: ABGB §551 GBG §33 Abs1 lita JN §121 ABGB § 551 heute ABGB § 551 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 551 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 JN §... mehr lesen...