Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ff AußStrG §2 B AußStrG §16 BII2a AußStrG §185d 4.DVEheG §13 JN §113b JN §113c ABGB § 33 heute ABGB § 33 gültig ab 01.01.1812 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 ... mehr lesen...