Entscheidungen zu § 111 Abs. 4 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1954/5/6 1Nd137/54

Gegen die österreichische Staatsangehörige Juliane D., die ihren ständigen Wohnort in L. bei München hatte und derzeit in der Heil- und Pflegeanstalt H. untergebracht ist, ist beim Amtsgericht München ein Entmündigungsverfahren anhängig. Ein letzter Aufenthalts- oder Wohnort der Genannten im Inland ist nicht ermittelt worden. Das im Sinne der JMVO. vom 15. August 1916, RGBl. Nr. 265, zuständige Bezirksgericht Innere Stadt-Wien hat zunächst die Abstandnahme von der Einleitung des Ent... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.05.1954

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