Begründung: Der am 27. April 1989 in Wien verstorbene Michel Emile Henri D***** (folgend Erblasser) war französischer Staatsangehöriger. Er hatte am 27. Dezember 1955 vor dem (vermutlich französischen) Generalkonsulat in Beirut, Libanon, mit Marica D***** (im folgenden erste Frau) die - zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch aufrechte - Ehe geschlossen, der drei volljährige Kinder entstammen. Nach dem Akteininhalt halten sich die erste Frau und die Tochter in Griechenland, de... mehr lesen...
Norm: JN §108AußStrG §23AußStrG §24
Rechtssatz: Soweit besondere staatsvertragliche Nachlaßabkommen nicht bestehen, wird die Nachlaßabhandlungsjurisdiktion, das heißt die Frage, ob und inwieweit die inländischen Gerichte in Verlassenschaftsangelegenheiten mit Auslandsbezug einzuschreiten haben, vom autonomen österreichischen Recht durch §§ 21 - 25 AußStrG - als Normen internationaler Zuständigkeit - abgegrenzt. Entscheidungs... mehr lesen...