Entscheidungen zu § 107 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1968/12/19 1Ob302/68

Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §22AußStrG §61JN §107
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Aufforderung des Verlassenschaftsgerichts an einen Schweizer Staatsbürger, ein angeblich in der Schweiz befindliches Testament vorzulegen. Entscheidungstexte 1 Ob 302/68 Entscheidungstext OGH 19.12.1968 1 Ob 302/68 European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1968

RS OGH 1968/7/11 4Ob538/68, 8Ob40/76

Norm: ABGB §33ABGB §37 HAußStrG §22JN §107ZPO §190 B
Rechtssatz: Die Beurteilung der Erbfolge nach einem italienischen Staatsbürger kommt bezüglich des in Italien gelegenen unbeweglichen Vermögens der italienischen Behörde zu. Als - nicht der Rechtskraft fähige - Vorfrage kann in diesem Fall auch das österreichische Gericht in einem anderen Verfahren die Erbfolge und die Wirkungen einer Erbsentschlagung beurteilen; es hat dabei italienisches Re... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1968

Entscheidungen 1-2 von 2

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