Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Findeis über die Beschwerde des Herrn Priv.-Doz. DDr. K. Y. vom 7.12.2016, gegen den „Bescheid der Landeszahnärztekammer Wien vom 24.11.2016, AZ Mag. Vi/Ri“, den B E S C H L U S S gefasst: Die Beschwerde wird mangels Zuständigkeit zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Par... mehr lesen...