Begründung: Ad 1.): Die Richtigstellung der Bezeichnung der zweitbeklagten Partei von ***** Gesellschaft mbH in ***** Gesellschaft mbH erfolgt entsprechend dem derzeitigen Firmenwortlaut der zweitbeklagten Partei (7 HRB 40.910 ex 7 HRB 36.378 des Firmenbuches beim Handelsgericht Wien), wie die zweitbeklagte Partei bereits in ihrer Klagebeantwortung ON 6 vorgetragen hat. Ad 2.): Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Mödling, der Erstbeklagte Mehrheitseigentümer der an... mehr lesen...