Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ein Staatsangehöriger von Nigeria und besitzt einen bis 22.01.2028 gültigen spanischen Aufenthaltstitel. Im Jahr 2025 reiste er zu einem unbekannten Zeitpunkt in das Bundesgebiet ein und stellte am 03.07.2025 in Österreich einen Antrag auf Bescheinigung der Voraussetzungen für eine Gewerbeausübung. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sah den Aufenthalt des Beschwerdeführers in Öste... mehr lesen...