Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGG 1949 §42 Abs5JGG 1961 §45 Abs6JGG 1961 §59
Rechtssatz:
Auf Straftaten, die vor dem 01.01.1962 begangen wurden, kommt noch die alte günstigere Regelung der §§ 13 Abs 3 und 42 Abs 5 JGG 1949 zur Anwendung. Auf Straftaten, die vor dem 01.01.1962 begangen wurden, kommt noch die alte günstigere Regelung der Paragraphen 13, Absatz 3 und 42 Absatz 5, JGG 1949 zur Anwendung.
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