Entscheidungen zu § 37 JGG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2021/11/10 Ra 2021/01/0211

Angefochtenes Erkenntnis 1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde über die Beschwerde des Mitbeteiligten wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt festgestellt, dass die Einvernahme des Mitbeteiligen am 28. Oktober 2020 einschließlich der Sicherstellung seines Smartphones in der Polizeiinspektion Graz-K durch Beamte der Landespolizeidirektion „Graz“ (gemeint: Steiermark; Amtsrevisionswerberin, im Folgenden LPD) rechtswidrig war. Sodann werde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.11.2021

RS Vwgh 2021/11/10 Ra 2021/01/0211

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art132 Abs2JGG §37SPG 1991 §88 Abs1
Rechtssatz: Eine Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt kann sich nicht (nur) gegen die Maßnahme als solche, sondern auch gegen deren Modalitäten richten (vgl. insoweit zur Zuständigkeitsfrage VwGH 25.4... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.2021

RS Vwgh 2009/2/27 2008/17/0169

Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/01 Sicherheitsrecht
Norm: JGG §37 Abs2 idF 1993/526;JGG §37;SPG RichtlinienV 1993 §8 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, dass die in § 37 JGG vorgenommene Aufzählung der Vertrauenspersonen taxativ ist (so auch Maleczky, Jugenstrafrecht3, 41, und Jesionek, Jugendgerichtsgesetz 1988, 191). Der Verwaltungsgerichtshof teilt nicht die Auffassung von Schroll im Wiener Kommentar zum StGB2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2009

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