IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Sigmund Rosenkranz über die Beschwerde des Herrn DI AA, vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse, gegen das Erkenntnis des Disziplinar-senats A der Sektion Architekten der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg vom 14.05.2014, ohne Zahl, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis behobe... mehr lesen...