Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 26.07.2016 brachte der Beschwerdeführer durch seinen Rechtsvertreter beim Bezirksgericht Klagenfurt (im Folgenden: BG) im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einen Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution wegen eines betriebenen Anspruchs aus einer Arbeitsrechtssache ein. Diese Exekution war mit Beschluss des BG vom 27.07.2016 zu 8 E 3661/16 t - 2 antragsgemäß bewilligt worden. 2. Daraufhin zog ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren brachte die beschwerdeführende Partei als betreibende Partei einen Antrag auf Fahrnisexekution in einem arbeitsrechtlichen Verfahren zur Hereinbringung eines Anspruches von € 1.197,41 ein. Dafür entrichtete sie eine Vollzugsgebühr gem. § 1 iVm § 2 Z 3 Vollzugsgebührengesetz (VGebG) iHv € 7,50. 1. Im Grundverfahren brachte die beschwerdeführende Partei als betreibende Partei einen Antrag auf Fahrni... mehr lesen...