Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin hat im Schuljahr 2009/10 das Unterrichtspraktikum amXXXX und stand damit in einem öffentlich - rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Da sie neben ihrem Unterrichtspraktikum in der Zeit vom 09.11.2009 bis 14.03.2010 und vom 13.04.2010 bis 09.07.2010 als Vertragslehrerin beschäftigt war kam es gemäß § 15 Abs. 5 UPG zu einer Kürzung des Ausbildungsbeitrages. Da sie neben ihrem Unterrichtspr... mehr lesen...