Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) betreibt in XXXX ein Sanatorium für Geburtshilfe und Gynäkologie und erbringt geburtshilfliche Leistungen. Die Beschwerdeführerin zählt zu den in der Anlage 1 des PRIKRAF-Gesetz (PRIKRAF-G) aufgezählten Krankenanstalten. 1. Die römisch 40 GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) betreibt in römisch 40 ein Sanatorium für Geburtshilfe und Gynäkologi... mehr lesen...