Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 14.07.2014, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 15.07.2014, das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst Folgendes aus: Die Auftraggeberin führe ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Oberschwellenbereich im Wege eines offenen Verfahrens nach dem Billigstbieterprinzip dur... mehr lesen...