Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Handelsgerichts XXXX (in Folge: HG) vom 03.06.2019, zu XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (in Folge: BF) im Grundverfahren vor dem HG zu XXXX , eine Ordnungsstrafe iHv € 1.000,00 verhängt (ON 1,5), weil er der Ladung als Zeuge zur Tagsatzung am 10.05.2019 nicht Folge geleistet hatte. 1. Mit Beschluss des Handelsgerichts römisch 40 (in Folge: HG) vom 03.06.201... mehr lesen...