Entscheidungen zu § 26 Abs. 2 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2019/1/29 2Ob46/18f (2Ob100/18x)

Norm: AußStrG §26 Abs2
Rechtssatz: Auch gerichtliche Maßnahmen, die auf die Abwehr eines drohenden Vermögensschadens für den Pflegebefohlenen abzielen, können „dringend geboten“ sein. Entscheidungstexte 2 Ob 46/18f Entscheidungstext OGH 29.01.2019 2 Ob 46/18f Beisatz: Hier: Genehmigung einer Unterlassungsklage. (T1)Beisatz: Hier: ruhender Nachlass. (T2) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2019

RS OGH 2006/4/26 3Ob85/06f, 2Ob46/18f (2Ob100/18x)

Norm: AußStrG 2005 §26 Abs2AußStrG 2005 §43 Abs5
Rechtssatz: Rechtsmittel, die nach Eintritt der Unterbrechung des Verfahrens und während deren Wirkung eingebracht wurden, sind zurückzuweisen, wenn sie nicht der Sicherung der Unterbrechungswirkung oder der Klärung der Frage dienen, ob eine Unterbrechung überhaupt eingetreten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 85/06f Entscheidungstext OGH 26... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.2006

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