Norm: AußStrG 2005 §203 Abs1
Rechtssatz: In Verfahren, in denen einander Anträge zweier oder mehrerer Parteien gegenüberstehen können, müssen sich die Parteien im Revisionsrekursverfahren anwaltlich vertreten lassen, wenn das Datum der angefochtenen Entscheidung nach dem 31.12.2004 liegt. Entscheidungstexte 7 Ob 90/05v Entscheidungstext OGH 11.05.2005 7 Ob 90/05v Beisatz: Hi... mehr lesen...