Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die erstbeschwerdeführende Partei (im Folgenden: ebP), brachte, rechtsfreundlich vertreten durch die zweitbeschwerdeführende Partei, am 25.03.2016 beim Landesgericht XXXX (im Folgenden: LG) einen Schriftsatz ein, der im Rubrum als "Anregung auf Berichtigung der Geschäftsanschrift" bezeichnet war. 1. Die erstbeschwerdeführende Partei (im Folgenden: ebP), brachte, rechtsfreundlich vertreten durch die zweitbe... mehr lesen...