Entscheidungen zu § 2 AußStrG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2021/12/2 L527 2235541-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar und vertrat als solcher die Antragstellerin in einer Grundbuchsache (insbesondere Eintragung zum Erwerb des Eigentums) vor dem Bezirksgericht XXXX . Das Bezirksgericht XXXX bewilligte die begehrten Eintragungen im Grundbuch mit Beschluss vom 06.05.2020. Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar und vertrat als solcher die Antragstellerin in ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.12.2021

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