Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar und vertrat als solcher die Antragstellerin in einer Grundbuchsache (insbesondere Eintragung zum Erwerb des Eigentums) vor dem Bezirksgericht XXXX . Das Bezirksgericht XXXX bewilligte die begehrten Eintragungen im Grundbuch mit Beschluss vom 06.05.2020. Der Beschwerdeführer ist öffentlicher Notar und vertrat als solcher die Antragstellerin in ... mehr lesen...