Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von den Rundfunkgebühren – nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme – ab und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. 2. Gegen den vorliegenden Bescheid richtet sich die erhobene Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legt den Akt des Verwaltungsverfahrens vor,... mehr lesen...