Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Zahlungsauftrag forderte die Kostenbeamtin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz den Beschwerdeführer, einen öffentlichen Notar, auf, die gemäß Tarifpost (TP) 11 lit. c Z 4 Gerichtsgebührengesetz (GGG) iVm § 32 Notariatstarifgesetz (NTG) für eine beglaubigte Abschrift aus dem Notariatsarchiv betreffend eine näher genannte Verlassenschaftssache ... mehr lesen...