Entscheidungen zu § 143 AußStrG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/9 L521 2189974-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist erbantrittserklärte Erbin im Nachlassverfahren des Bezirksgerichts Salzburg zur Zahl XXXX nach dem am XXXX verstorbenen XXXX . 1. Die beschwerdeführenden Partei ist erbantrittserklärte Erbin im Nachlassverfahren des Bezirksgerichts Salzburg zur Zahl römisch 40 nach dem am römisch 40 verstorbenen römisch 40 . 2. Mit im Nachlassverfahren des Bezirksgerichts Salzburg ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.04.2018

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