Entscheidungen zu § 131 Abs. 1 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1969/3/19 6Ob8/69 (6Ob9/69, 6Ob10/69), 3Ob671/80

Norm: ABGB §276 IeAußStrG §77 Z2AußStrG §131 Abs1
Rechtssatz: Der in einem bestimmten Abhandlungsverfahren bestellte Erbenkurator hat eine durch die Vertretung des Erben gegenüber einem bestimmten Erblasser beschränkte Aufgabe. Er darf nicht mit einem Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB verwechselt werden. Der Erbenkurator ist daher nicht ohne weiters legitimiert, in einem anderen Verlassenschaftsverfahren zu Geltendmachung von Erbrechten gege... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1969

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