Entscheidungen zu § 122 Abs. 3 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2007/11/19 2R248/07x

Norm: ABGB §284bABGB §284eAußStrG §122 Abs3
Rechtssatz: Die Registrierung der Angehörigenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist nicht konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung der gesetzlichen Vertretungsmacht der nächsten Angehörigen. Sobald mit der Verwirklichung des Tatbestandes des § 284b ABGB die sich mit dem Aufgabenbereich des Sachwalters deckende Angehörigenvertretung ipso iure entstanden ist, ist die Be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2007

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