Norm: AußStrG 2005 §119, AußStrG 2005 §120
Rechtssatz: Wird – als Ausnahme – bereits vor Durchführung einer Erstanhörung ein einstweiliger Erwachsenenvertreter bestellt, weil entweder die Voraussetzungen des § 120 Abs 2 AußStrG vorliegen oder die betroffene Person durch ihr Verhalten eine Erstanhörung verhindert bzw unbekannten Aufenthalts ist, bedarf es zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen eines Rechtsbeistands nach § 119 Au... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §122 AußStrG §238 Abs1 AußStrG § 238 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003
Rechtssatz: Für die Fortsetzung des Verfahrens genügt schon die bloße Möglichkeit, dass es nach Abschluss des Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters kommen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §120AußStrG 2005 §127 AußStrG §238, AußStrG §249 AußStrG § 238 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003
Rechtssatz: Auch nach dem SachwalterG ist Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der dem Betroffenen zustehenden Anträge und Rechtsmittel, dass d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 FAußStrG 2005 §119AußStrG 2005 §120 AußStrG §238 AußStrG §249 AußStrG 2005 §127EntmO §1EntmO §2EntmO §8 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 238 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ... mehr lesen...