Norm: PTSG §19PTSG §18UrlG §6VBG allgAngG §8 Abs1 IIAAngG §23 Abs1
Rechtssatz: Trotz Übernahme des Vertragsbedienstetengesetzes als Vertragsschablone für die Einzelverträge der Beschäftigten der ausgegliederten Unternehmen der Post bleiben die Vorschriften des Urlaubsgesetzes über die Einbeziehung regelmäßigen Entgelts für Überstunden und Rufbereitschaft anwendbar. Entscheidungstexte 8 ObA 16... mehr lesen...
Norm: BG über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer "Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft" §16 Abs1 Z2PTSG §18PTSG §19VBG allg
Rechtssatz: Eine gesetzliche Anordnung, dass ehemaligen Vertragsbediensteten ihre "bestehenden Rechte gewahrt" bleiben, steht der Anwendung der nunmehr in Betracht kommenden sonstigen arbeitsrechtlichen Gesetze auf deren Dienstverhältnisse nicht entgegen. Damit wi... mehr lesen...
Norm: PTSG §17PTSG §18PTSG §19
Rechtssatz: Neben den Beamten sind drei weitere Arbeitnehmergruppen - Vertragsbedienstete, Angestellte und vorübergehend Beschäftigte - in ihren rechtlichen Beziehungen zur Post AG zu unterscheiden. Entscheidungstexte 8 ObA 118/01p Entscheidungstext OGH 13.09.2001 8 ObA 118/01p 9 ObA 109/05b Entscheid... mehr lesen...