1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei gemäß § 15 des Bundesgesetzes über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008) mit Wirkung vom 30. Oktober 2011 "3 wöchentliche Flugfrequenzen auf der Flugstrecke Wien - Tel Aviv - Wien für die jeweilige Sommer- und Winterflugplanperiode ohne Befristung" zugewiesen und den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Zuweisung dieser Luftverkehrsrechte abgewiesen. 1. Mit dem angefoch... mehr lesen...