Mit Zahlungsaufträgen vom 19. Oktober 2009 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes S den beschwerdeführenden Gesellschaften m.b.H. (Beschwerdeführerinnen) Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b GGG in Höhe von 82.781 EUR (Erstbeschwerdeführerin) und 89.968 EUR (Zweitbeschwerdeführerin) zuzüglich Einhebungsgebühr von jeweils 9 EUR zur Zahlung vor. Mit Zahlungsaufträgen vom 19. Oktober 2009 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes S den beschwerdeführenden Gesellschaften m.b.H. ... mehr lesen...