Entscheidungen zu § 7 Abs. 4a GEG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2011/1/27 2010/16/0078

Mit Zahlungsaufträgen vom 19. Oktober 2009 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes S den beschwerdeführenden Gesellschaften m.b.H. (Beschwerdeführerinnen) Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b GGG in Höhe von 82.781 EUR (Erstbeschwerdeführerin) und 89.968 EUR (Zweitbeschwerdeführerin) zuzüglich Einhebungsgebühr von jeweils 9 EUR zur Zahlung vor. Mit Zahlungsaufträgen vom 19. Oktober 2009 schrieb der Kostenbeamte des Bezirksgerichtes S den beschwerdeführenden Gesellschaften m.b.H. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.01.2011

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