Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (in Rechtskraft erwachsenem) Protokollsvermerk und gekürzter Urteilsausfertigung des Landesgerichtes XXXX (folgend: LG) vom 16.09.2014, Zahl: XXXX , wurde der Beschwerdeführer (folgend: BF) schuldig erkannt, sich in der Zeit vom 08.11.2013 bis zum 24.04.2014 dadurch, dass er in XXXX als Geschäftsführer der XXXX " in wiederholten Angriffen ein ihm anvertrautes Gut, nämlich eingenommene Gelder iHv insges... mehr lesen...