Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In ihrer an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 17.11.2021 behauptete die mitbeteiligte Partei (Beschwerdeführerin im Verfahren vor der belangten Behörde) eine Verletzung im Grundrecht auf Datenschutz gemäß § 1 Abs. 1 DSG dadurch, dass die Beschwerdeführerin (Beschwerdegegnerin im Verfahren vor der belangten ... mehr lesen...