Entscheidungen zu § artikel4 EUV

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2024/3/5 E906/2023

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist durch Abstammung von der Mutter österreichischer Staatsbürger und zudem nach seinem Vater deutscher Staatsangehöriger. Er wurde 1994 in Wien geboren. Die Geburt des Beschwerdeführers wurde unter dem Familiennamen "*** von *** " im Zentralen Personenstandsregister erfasst. Der Beschwerdeführer trug zunächst auch diesen Namen. Es ist im Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 05.03.2024

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