Entscheidungen zu § 36 Abs. 3 TabMG 1996

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2001/1/23 7Ob312/00h

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Entscheidung | OGH | 23.01.2001

RS OGH 1996/10/20 4Ob2276/96a, 7Ob312/00h

Norm: TabMG 1996 §36 Abs3RL-BA 1977 §9 Abs3StGG Art6
Rechtssatz: Eine Beschränkung der Erwerbsausübungsfreiheit ist nur dann verfassungswidrig, wenn das verfolgte Ziel "keinesfalls als im öffentlichen Interesse liegend" anzusehen ist. Die Beschränkungen bei der Bildung von Kurzbezeichnungen für Gesellschaften von Anwälten nach bürgerlichem Recht liegen auch im öffentlichen Interesse, wird dadurch doch erreicht, daß bei einem Berufsstand, dessen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1996

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