Norm: TagMG 1996 allgTabMG 1996 §36
Rechtssatz: Der Einzelhändler muss nur in Ansehung der Zusammensetzung seines Warensortiments, nicht aber hinsichtlich seines Großhändlers (seiner "Einkaufsquelle") wahlberechtigt sein. Entscheidungstexte 6 Ob 310/00g Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 310/00g European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...