Entscheidungen zu § 16 Abs. 3 TabMG 1996

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1999/12/14 10ObS334/99m

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Entscheidung | OGH | 14.12.1999

TE OGH 1996/6/11 10ObS2024/96m

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Entscheidung | OGH | 11.06.1996

RS OGH 1996/6/11 10ObS2024/96m, 10ObS334/99m

Norm: AVBT P2AVBT P23 Abs1 litcTabMG 1968 §15 Abs2TabMG 1968 §16 Abs3 lita
Rechtssatz: Dafür, ob eine bestimmte Tabaktrafik als selbständige oder als nicht selbständige behandelt wurde, war der Bestellungsvertrag maßgebend. Nicht selbständige Tabaktrafiken waren solche, die weder Tabakfachgeschäfte noch Verlagstrafiken waren. Sie wurden in der Regel als Nebengeschäft in Verbindung mit einem Gewerbe geführt, konnten aber auch in Verbindung mit e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.1996

TE OGH 1985/10/9 1Ob653/85

Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 16.10.1980 einen sogenannten 'Bestellungsvertrag' (§§ 16 Abs. 1 und 3, 34 Tabakmonopolgesetz, BGBl. 1968/38 = TabMG) über den Betrieb einer Trafik (§§ 15 Abs. 2, 16 Abs. 3 TabMG) durch die Beklagte ab. Punkt I Abs. 2 des Vertrages lautet: 'Die Tabaktrafik ist nichtselbständig in Verbindung mit dem Papierwarenhandels-Gewerbe zu führen.' Bestandteile dieses Vertrages waren auch die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichten allge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1985

RS OGH 1985/10/9 1Ob653/85, 10ObS2024/96m

Norm: AVBT P2TabMG §15 Abs1TabMG §16 Abs3 lita
Rechtssatz: Die im Bestellungsvertrag enthaltene Klausel über die Art der zu führenden Trafik (selbständige, nicht selbständige oder Verlagstrafik) stellt eine Willenserklärung und nicht eine bloße, widerlegbare Wissenserklärung dar und verpflichtet zur Führung der Trafik in der vereinbarten Art. Entscheidungstexte 1 Ob 653/85 Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1985

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