Am 5. 8. 1979 ereignete sich gegen 23 Uhr auf der Autobahn Korneuburg - Stockerau, Richtungsfahrbahn Korneuburg, bei km 6.780 ein Verkehrsunfall, an dem ua. Franz A als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 837.335 und Haakon S als Lenker des aus dem Zugwagen mit dem Kennzeichen EH 93.480 und dem Anhänger mit dem Kennzeichen EB 3.104 bestehenden, in Dänemark zum Verkehr zugelassenen LKW-Zuges beteiligt waren. Die Klägerin, die ihren Sitz in Kopenhagen hat, ist der Kasko- ... mehr lesen...
Norm: IPRG §1 IPRG §38 Abs2 IPRG § 1 heute IPRG § 1 gültig ab 01.01.1979 IPRG § 38 gültig von 01.01.1979 bis 30.11.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/1998
Rechtssatz: Ob und inwieweit der ausländische... mehr lesen...