Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo, stellten am 18.06.2016 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Nairobi (in der Folge: ÖB Nairobi) unter Anschluss diverser Unterlagen einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005, (in der Folge AsylG). Begründend führten sie aus, die Adoptivmutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo, stellten am 18.06.2016 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Nairobi (in der Folge: ÖB Nairobi) unter Anschluss diverser Unterlagen einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005, (in der Folge AsylG). Begründend führten sie aus, die Adoptivmutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige der Demokratischen Republik Kongo, stellten am 18.06.2016 persönlich bei der Österreichischen Botschaft Nairobi (in der Folge: ÖB Nairobi) unter Anschluss diverser Unterlagen einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl, BGBl. I Nr. 100/2005, (in der Folge AsylG). Begründend führten sie aus, die Adoptivmutt... mehr lesen...