Entscheidungen zu § 25 Abs. 2 IPRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2003/11/13 2Ob234/03f

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Entscheidung | OGH | 13.11.2003

TE OGH 1989/11/16 6Ob705/89

Begründung: Die Mutter, Rowena M***, der Vater und das Kind sind philippinische Staatsangehörige. Die Mutter beantragte, den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für das außer der Ehe geborene Kind zu verhalten. Das Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk, das vom Erstgericht zum besonderen Sachwalter bestellt worden war, präzisierte den Antrag dahin, daß ein monatlicher Betrag von S 2.400,-- ab 30.Juni 1987 begehrt werde. Der Vater, der am 5.Feber 1988 vor dem Erstgericht di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.11.1989

RS OGH 1989/11/16 6Ob705/89, 2Ob234/03f, 10ObS92/12w

Norm: IPRG §25 Abs2
Rechtssatz: Unter den Wirkungen der Unehelichkeit ist das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem unehelichen Kind und seinen Eltern einschließlich des wechselseitigen Unterhaltes zu verstehen. Entscheidungstexte 6 Ob 705/89 Entscheidungstext OGH 16.11.1989 6 Ob 705/89 2 Ob 234/03f Entscheidungstext OGH 13.11.2003 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1989

Entscheidungen 1-3 von 3

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