Entscheidungen zu § 3 Abs. 4 SperrGG 2002

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/24 98/11/0271

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Berufsoffiziers des Ruhestandes, ihm selbst sowie Frau S und Herrn H ganzjährig das Betreten bzw. Befahren des Bereiches der Katastralgemeinde Äpfelgschwendt, Parz. 569, Teich, des Sperrgebietes des Truppenübungsplatzes Alltentsteig zu gestatten, abgewiesen. Die belangte Behörde führte zur Begründung: im wesentlichen aus, als
Begründung: seines Antrages habe der Beschwerdeführer die w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0271

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: SperrGG 1995 §3 Abs4;
Rechtssatz: Aus wichtigen militärischen Interessen, nämlich der Bekämpfung von Bränden, wie sie bei Schießübungen entstehen können, kann die Verwendung des Teiches zur Fischzucht nicht als rücksichtswürdiger wichtiger Grund iSd § 3 Abs 4 SperrGG 1995 angesehen werden, stünde doch die in Aussicht genommene Verwendung des Teiches offensichtlich mit dessen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 98/11/0271

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: SperrGG 1995 §3 Abs1;SperrGG 1995 §3 Abs2;SperrGG 1995 §3 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck des § 3 Abs 1, 2 und 4 SperrGG 1995 ist es zu verhindern, dass sich unberufene Personen, aus welchen Gründen immer, in ein Sperrgebiet begeben. Dieser Zweck soll durch das Verbot des Betretens und Befahrens von Sperrgebieten erreicht werden. Eine völlig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

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