Entscheidungen zu § 3 BZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1988/5/31 4Ob27/88

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Sie veranstaltete am 31. März und 1. April 1984 (Samstag und Sonntag) im Hotel Europa in Innsbruck, am 5. und 6. Mai 1984 (Samstag und Sonntag) im Hotel Schillerpark in Linz, am 1., 2. und 3. Juni 1984 (Freitag bis Sonntag) im Hotel Bristol in Wien und am 27., 28. und 29. Juli 1984 (gleic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.05.1988

TE OGH 1987/7/14 4Ob344/87

Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1987

RS OGH 1987/7/14 4Ob344/87, 4Ob27/88

Norm: ARG §17BZG §2 Abs1 litaBZG §3LadenschlußG §1 Abs2
Rechtssatz: Messen und messeähnliche Veranstaltungen dürfen auch während der Wochenendruhe und Feiertagsruhe durchgeführt werden, ohne daß dafür die Festsetzung bestimmter Betriebszeiten durch den Landeshauptmann wegen eines besonderen Bedarfes gemäß § 3 BZG erforderlich wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 344/87 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1987

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