Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.10.2025 beantragte der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (in der Folge: ÖB Islamabad) die Überbeglaubigung folgender Urkunden: ? Nikah Nama (Eheschließungszertifikat), ? Heiratsurkunde, ? Scheidungsurkunde; 2. Die ÖB Islamabad beauftragte daraufhin eine Vertrauensanwältin, die mit Report vom 12.11.2025 mitteilte, dass die Nikah Nama, die ... mehr lesen...