Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 2005 stellte die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt gemäß § 194 GSVG iVm § 410 ASVG fest, dass für den Mitbeteiligten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis zum 31. Dezember 2003 Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung in der Höhe von EUR 639,36 fällig und bis zum 31. August 2005 zu entrichten seien. In der Begründung: dieses Bescheids wird dargelegt, dass der Mitbeteiligte nach § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG versichert und beitragspflichtig sei.... mehr lesen...