IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Barbara Glieber über die Beschwerde des CC, vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Infrastruktur und Technologie vom 07.10.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass ... mehr lesen...