Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx OG, xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 28.11.2023, Zahl: xxx, mit welchem die Vergütung des Verdienstentganges gemäß§ 32 Abs. 1 Z 5 und Z 7 Epidemiegesetz 1950 für den Zeitraum14. März 2020 bis 28. März 2020 abgewiesen wurde, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 12.03.2024, zu Recht: Das Land... mehr lesen...