Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der technischen Fachschule für Berufstätige in der Fachrichtung "Mechatronik" an der XXXX (im Folgenden: Fachschule). Die letztmögliche Wiederholung des Kolloquiums des Beschwerdeführers aus dem Modul "Mechatronik" (5. Semester) wurde am 25.10.2017 mit "Nicht genügend" beurteilt. Mit Entscheidung vom 06.11.2017 sprach der Schulleiter der Fachschule aus diesem Grund aus... mehr lesen...